Der Quartierverein
Der Quartierverein Schwamendingen (QVS) umfasst die Quartiere Hirzenbach, Saatlen und Schwamendingen-Mitte des Zürcher Stadtkreises 12. |
Der Quartierverein Schwamendingen organisiert zahlreiche Anlässe wie die traditionelle Schwamendinger Chilbi, Bundesfeier, Führungen usw. Er ist das „Dach“ der Vereine im Quartier und der ortsgeschichtlichen Kommission, welche für das Ortsmuseum und die Galerie Tenne zuständig ist. Ausserdem kann über den QVS der Quartiertreff Hüttenkopf und die Baracke Auzelg für diverse Anlässe gemietet werden.
Der Quartierverein Schwamendingen wurde anlässlich der Eingemeindung im Jahre 1934 ins Leben gerufen.
Die Quartiervereine setzen sich für die Lebensqualität in ihrer Region ein. Die politisch und konfessionell neutralen, privatrechtlich organisierten Vereine stehen allen interessierten Personen, Vereinen, Firmen und übrigen Organisationen offen. Sie werden von den Behörden als Vertretung der Quartierbevölkerung anerkannt und unterstützt. Nebst der Vertretung der Bevölkerung gegenüber der Stadtverwaltung sind sie innerhalb des Quartiers auch wichtige Träger von Integration und Vernetzung. Indem sie Anlässe für die Bevölkerung organisieren und durchführen tragen sie bei zur öffentlichen Willensbildung und der Information.
Bau und Verkehr sind Themen, mit denen sich die Quartiervereine als Stimme der Quartierbevölkerung besonders häufig auseinandersetzen. Bei wichtigen Bauvorhaben oder städtebaulichen Weichenstellungen suchen die Quartiervereine frühzeitig den Dialog mit Behörden und privaten Bauherren. Sie setzen sich dabei für möglichst quartierverträgliche Lösungen ein.
Die Quartierkonferenz Zürich vertritt die gemeinsamen Interessen der Quartiervereine gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Sie erbringt überdies Dienstleistungen für die ihr angeschlossenen Quartiervereine. Die Konferenz wird aus den Präsidien der 25 Quartiervereine gebildet und durch einen ehrenamtlichen Vorstand geleitet.
Die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Zürich und den Quartiervereinen ist in einer Vereinbarung geregelt.